Betriebsrentenberatung aus der Region Fulda und Großenlüder

Betriebsrente – Die Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, eine Betriebliche Altervorsorge (bAV) einzurichten. Die Praxis zeigt, dass aber dieses Thema nur sehr stiefmütterlich in den Unternehmen behandelt wird. So werden verschiedene Produktgeber zugelassen, welche von verschiedenen Beratern vermittelt wurden. Die Arbeitgeber sind sich hier meist nicht bewusst, dass dies auch Haftungsrisiken mit sich bringt.

Wichtig: Der Arbeitgeber bestimmt den Produktgeber und die Ausgestaltung der Versorgung.

Wir, die Vorsorge- und Pensionsmanagement GmbH aus Großenlüder bei Fulda, sind Spezialist auf diesem Gebiet und stellen hier unsere Arbeitsweise vor:

Schritt 1 – Versorgungsordnung oder nicht?

Eine Versorgungsordnung legt die Rahmenbedingungen fest, welche Versorgungszusagen die Mitarbeiter erhalten. Hier wird beispielsweise festgelegt, unter welchen Bedingungen die Arbeitnehmer eine Arbeitgeberleistung erhalten oder welche Form der Leistungszusage gewährt wird. Die Versorgungsordnung ist die Grundlage für die späteren Beratungen der Mitarbeiter.

Wichtig: Die Versorgungsordnung ist von einem Juristen zu erstellen. Wir dürfen dies nicht, da uns Rechtsberatung nicht gestattet ist. Wir empfehlen Ihnen gern einen Experten auf diesem Gebiet.

Für Unternehmen ab 10 Mitarbeitern empfehlen wir die Erstellung einer Versorgungsordnung. Dies ist  natürlich für die Einrichtung einer Betriebsrente kein absolutes Muss. Zumindest sollte man aber die Rahmenbedingungen für die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) in einer Betriebsvereinbarung schriftlich niederschreiben, dies gilt auch für Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.

Schritt 2 – Gruppenvertrag einrichten

Wir empfehlen Ihnen nun einen Produktgeber. Kriterien sind hierfür die Kapitalstärke des Versicherers, aber auch Kosten des Produktes und Erfahrung in der Abwicklung.

Bei mehr als 10 Mitarbeitern können wir einen Gruppenvertrag einrichten. Dies hat den Vorteil, dass dieser rabattiert ist und wir auf einen Teil der uns zustehenden Provisionen verzichten. Das bedeutet am Ende für den Mitarbeiter mehr Leistungen. Der Gruppenvertrag orientiert sich dabei an den Inhalten der Versorgungsordnung oder der Betriebsvereinbarung.

Schritt 3 – Betriebsrentenberatungen im Unternehmen

Nachdem nun alle Eckpunkte geklärt sind, terminieren wir die Beratungen zur Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mit den Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen. Je Mitarbeiter benötigen wir ca. 40 Minuten.

Wichtig: Betriebsrentenberatungen finden im Unternehmen zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten statt. Dies sind keine Beratungen im privaten Umfeld des Mitarbeiters.

Die von uns durchgeführten Beratungen sind keine Verkaufsveranstaltungen. Wir informieren Ihre Mitarbeiter über das Thema Betriebsrente und wie dies in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird. Von den Mitarbeitern wird dies auch so empfunden und als Mehrwert betrachtet.

Zu Beginn der Beratung stellen wir uns vor, dann folgt eine kurze Präsentation. Im nächsten Schritt zeigen wir an Hand der aktuellen Gehaltsabrechnung auf, wie sich eine Betriebsrente auf das Nettogehalt auswirkt. Nun berechnen wir noch die zu erwartende Rente und schließen das Gespräch mit einer Dokumentation ab. Die Mitarbeiter können sich dann in Ruhe innerhalb von einer Woche entscheiden.

Schritt 4 – Administrative Umsetzung

Haben sich alle Mitarbeiter entschieden, ob und in welcher Höhe eine Betriebsrente eingerichtet werden soll, werden wir alles Weitere veranlassen. Wir erstellen die Anträge und dokumentieren die Entscheidungen, welche Sie in der Personalakte ablegen können.

Schritt 5 – neue Mitarbeiter und ausgeschiedene Mitarbeiter

Scheiden Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, so informieren Sie uns einfach. Wir kümmern uns um den weiteren Prozess.

Auch neue Mitarbeiter melden Sie uns und wir führen dann zeitnah eine Beratung durch.

Wo wir beraten:

Unser Hauptsitz liegt in Großenlüder bei Fulda. Wir beraten aber persönlich in ganz Hessen, Thüringen und im nördlichen Bayern. Ab 10 zu beratenden Mitarbeitern beraten wir persönlich auch deutschlandweit. Auch Online-Beratungen sind möglich, auch wenn wir  persönliche Beratungen bevorzugen.

Warum uns als Berater wählen?

Wir sind Versicherungsmakler und damit Sachwalter unserer Mandanten. Wir sind keinen Versicherern verpflichtet. Unsere Berater erhalten ein Festgehalt und sind somit nicht von Versicherungsabschlüssen finanziell abhängig. Bei uns steht die Beratung des Arbeitgebers und der Mitarbeiter im Vordergrund.